Unterzeichnung des Gemeinsamen Verständnisses von Umweltverwaltung und Wasser- und Bodenverbänden zur ökologischen Gewässerentwicklung im Kreis Steinfurt
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die ökologische Umgestaltung der Fließgewässer in den Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2027. Ziel ist eine Optimierung der Gewässergüte und eine deutliche Verbesserung der Gewässerstruktur. Im Kreis Steinfurt erfolgt die Umsetzung der WRRL auf Basis einer zwischen Landwirtschaft und Umweltverwaltung geschlossenen Vereinbarung zur Umsetzung des Fließgewässerentwicklungsprogramm (FEP), ein Programm, das gemeinschaftlich von der Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt, dem Kreis Steinfurt und dem WLV-Kreisverband Steinfurt entwickelt worden ist. Das haben die Vertreter der Umweltverwaltungen, von 28 Wasser- und Bodenverbänden im Kreis Steinfurt und des WLV-Kreisverbandes Steinfurt jetzt in einem „Gemeinsamen Verständnis zur ökologischen Gewässerentwicklung“ mit ihrer Unterschrift im Grünen Zentrum in Saerbeck bestätigt.
Zahlreiche kleine und größere Wasserläufe im Kreisgebiet Steinfurt sind gemäß WRRL als „berichtspflichtige Gewässer“ eingestuft. Insgesamt 670 Kilometer Bäche und Flüsse mit oftmals sehr schwachem Gefälle sind es, die entweder der Ems, der Vechte oder der Hase zufließen. Doch bevor sie dort ankommen, erfüllen sie wichtige Funktionen: Sie sorgen dafür, dass Niederschlagswasser in den Städten und Dörfern abfließen kann, sie sollen gewährleisten, dass landwirtschaftliche Nutzflächen entwässert werden, und mehr noch: Sie sind bedeutende Lebensadern nicht nur für die Fließgewässerarten selbst, sondern auch für die landgebundene Flora und Fauna.
Dieser gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential der Gewässer soll mit dem Steinfurter Fließgewässerentwicklungsprogramm (FEP) erreicht werden, indem in einem durchgängigen gewässerbegleitenden Korridor umfassende Maßnahmen durchgeführt werden und dabei auch Sukzession zugelassen wird.
„Die Umweltverwaltungen unterstützen die Initiative der Wasserverbände im Kreis Steinfurt zur ökologischen Gewässerentwicklung“, so unisono Günter Heinrichsmeier, Hauptdezernent für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung in Münster, und Franz Niederau, Bau- und Umweltdezernent des Kreises. „Das geplante Vorgehen zeigt eine hohe Bereitschaft der Wasserverbände, ihrer Verpflichtung nachzukommen“, betonen Heinrichsmeier und Niederau.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wie Gewässeraufweitungen, die Beseitigung von Querbauwerken und die Anlage von Gewässerrandstreifen das geforderte Bewirtschaftungsziel, den guten ökologischen Zustand, erreichen, ist ein begleitendes Gewässermonitoring vorgesehen. Niederau, der zugleich auch Kuratoriumsvorsitzender der Naturschutzstiftung des Kreises ist, weist darauf hin, dass die Naturschutzstiftung eigens einen Schwerpunkt in der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen an die berichtspflichtigen Gewässer gelegt habe und die daraus resultierenden Einnahmen aus dem Verkauf von Ökopunkten für Projekte nach dem FEP zur Verfügung stelle.
„Wir sind überzeugt, dass es neben dem Gewässerschutz mit dem FEP auch in besonders guter Weise möglich ist, den Vorgaben des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes zum Biotopverbund nachzukommen“, unterstreicht Johann Prümers, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände im Kreis Steinfurt.
„Im Regionalplan Münsterland sind entlang der Gewässer Bereiche zum Schutz der Natur ausgewiesen. Bei Umsetzung des FEP an den berichtspflichtigen Gewässern sind aus unserer Schutzfestsetzungen bei der künftigen Landschaftsplanung im Kreis Steinfurt nicht mehr erforderlich“, so Albert Rohlmann, Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Steinfurt.
Angestrebt ist im Kreis Steinfurt die flächendeckende Umsetzung der WRRL mit dem FEP auf einer Länge von 670 Kilometern bis zum Jahr 2027.
WLV-Kreisverband Steinfurt, Saerbeck, 16. Mai 2019