Heute erhalten Sie das 1. WasserInfo, welches in dieser Form zukünftig Aktuelles aus dem Landesverband aber auch Informationen „Rund um das Thema Wasser“ geben wird. Gerne nehmen wir hierzu auch Ihre Anregungen und Hinweise entgegen.

 

1. Wassermanagement – Austausch mit dem Vechteverband in Niedersachsen

Das Thema „Wassermanagement und Bewässerung“ ist bekanntlich derzeit Gegenstand eines Projektes bei dem auch der Landesverband mitwirkt. Hierzu gab es in der vergangenen Woche einen interessanten Meinungsaustausch mit dem Vechteverband mit Sitz in Neuenhaus, Grafschaft Bentheim, welcher für Teile seines Verbandsgebietes die Wasserechte für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen gebündelt hat. Die Landwirte brauchen selber keine eigenen Wasserechtsanträge mehr stellen und haben für einen deutlich längeren Zeitraum als zuvor Planungsicherheit.
Die zuständige Untere Wasserbehörde hatte zuvor dringenden Handlungsbedarf gesehen, da immer mehr Anträge für die Feldberegnung gestellt wurden und dadurch Konflikte mit dem Grundwasserdargebot unausweichlich waren.
Der Vorstand des Landesverbandes wird sich mit dem Thema weiter auseinandersetzen um zu prüfen, ob und in welcher Form ein Wassermanagementsystem gemeinsam mit den Wasser- und Bodenverbänden vor Ort in Westfalen Lippe entwickelt werden kann.

 

2. Koaltionsvertrag

Die Ampel-Koalitionäre kündigen in ihrem Koalitionsvertrag weitgehende Maßnahmen zum Wasserschutz und eine neue Klimaanpassungsstrategie an.
U.a. wollen die Koalitionsparteien ein integriertes Wassermanagement einführen und die Wasserentnahme neu regeln, wobei der Trinkwasserversorgung der Vorrang gegeben werden soll. Auch ist es die erklärte Absicht, die die EU – Wasserrahmenrichtlinie künftig konsequent umsetzen zu wollen.
Darüber hinaus wird der Hochwasserschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet, eine diesbezügliche finanzielle Stärkung von Ländern und Kommunen beabsichtigt und es werden bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken in Aussicht gestellt.
Diese Themen betreffen unmittelbar auch die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände; hier werden wir uns auf Landesebene unmittelbar im Rahmen der anstehenden politischen Diskussionen und der Beteiligung an möglichen Gesetzgebungsverfahren beteiligen.

Nachfolgend haben wir für Sie die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zu den Themen „Wasserschutz“ und „Klimaanpassung“ im originalen Wortlaut zitiert:

 

Wasserschutz

„Gemeinsam mit den Ländern setzen wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut konsequent und zügig um. Wir setzen zügig eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Nationale Wasserstrategie mit dem Ziel eines integrierten Wassermanagements um. Gemeinsam mit den Ländern entwickeln wir eine Leitlinie zur Wasserentnahme, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt. Für die Wiederverwendung von Abwasser streben wir die rasche Umsetzung der europäischen Vorgaben und eine sichere und rechtsichere Ausgestaltung an. Wir werden das Abwasserabgabengesetz mit dem Ziel der Verbesserung des Gewässerschutzes novellieren. Wir setzen Anreize, um Gewässerverunreinigungen effizient zu vermeiden. Wir wollen die Verwendung wassergefährdender Stoffe in Erzeugnissen zum Schutz vor inakzeptablen Risiken auf essenzielle Verwendung beschränken. Wir verbessern den Wissensstand über die Gewässerqualitäten in Deutschland mit validierten Daten, unter anderem der Wasserversorger, und führen ein digitales Mapping ein. Wir verankern eine Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht, um Stoffeinträge differenziert beurteilen zu können. Wir unterstützen ein europäisches Verbot von bewusst beigefügtem Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln und von flüssigen Polymeren. Stoffe im Abwasser können auch Rohstoffe sein, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft genutzt werden sollten.
Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um europarechtliche Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen in Wasser und Luft sicher zu erreichen, und wenden damit Strafzahlungen an die EU ab.“

 

Klimaanpassung

„Wir erarbeiten eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe Mit einem Klimaanpassungsgesetz schaffen wir einen Rahmen, um gemeinsam mit den Ländern eine nationale Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen etwa in den Handlungsfeldern Hitzevorsorge, Gesundheits- und Allergieprävention und Wasserinfrastruktur umzusetzen und rechtzeitig nachsteuern zu können. Erste dringliche Maßnahmen werden wir zudem mit einem Sofortprogramm sehr schnell auf den Weg bringen. Wir streben eine Verankerung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung an und wollen sie mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten. Wir schaffen mehr Raum für Innovation, Digitalisierung und privatwirtschaftliche Initiativen für Klimaanpassung. Den Küsten- und Hochwasserschutz verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und werden die Länder und Kommunen finanziell stärken. Wir schaffen bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken und die Erstellung und Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten. Wir überprüfen den Ausnahmekatalog für die Genehmigung von Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und passen ihn, wenn nötig, an, mit dem Ziel, Risiken zu 1266 minimieren. Wir unterstützen Privathaushalte mit einer KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Wir unterstützen Kommunen bei Investitionen in Klimaresilienz, insbesondere in eine klimafeste Wasserinfrastruktur, die Extremniederschlägen und Niedrigwasser Rechnung trägt. Mit Entsiegelungsprojekten stärken wir die Versickerung von Regenwasser und reduzieren die Risiken von Überschwemmungen.“

 

3. Terminvorschau

Die nächste Vorstandssitzung des Landesverbandes findet am 14. Dezember 2021 als Videokonferenz statt.