Das machen wir
Alles im Fluss
Unsere Mitglieder unterhalten die Gewässer, so dass ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss gewährleistet wird. Die sogenannten Unterhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Böschungsmahd, werden in einem Unterhaltungsplan festgehalten und der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Ausbau der Gewässer, Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern gehören auch zum obligatorischen Aufgabengebiet der Wasser- und Bodenverbände. Je nach Region nehmen die Verbände unterschiedliche Aufgaben wahr, definiert werden die Aufgaben und Ziele in den Satzungen der Verbände.
Regelmäßige Gewässerschauen und Berichterstattung von Schaubeauftragten führen unter Berücksichtigung des Bewirtschaftungsplanes und der Blauen Richtlinie zu den konkreten Maßnahmen.
Der Landeswasserverband unterstützt und berät seine Mitglieder dabei und bietet Dienstleistungen zur Erfüllung dieser Aufgaben an.
Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
Die erbrachten Leistungen unserer Mitglieder, von der Gewässerunterhaltung bis zur Maßnahmenträgerschaft einer Renaturierungsmaßnahme, sollen ins öffentliche Bewusstsein rücken und eine größere Würdigung erfahren.
Die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände führt zu einer sicheren Umlandnutzung und einer erhöhten Attraktivität im Bereich Naherholung und Freizeitgestaltung.
Wir wollen Beiträge in Funk- und Fernsehen und in den Printmedien platzieren und nicht zuletzt über diesen Internetauftritt die Öffentlichkeit über das Tun unserer Mitglieder informieren.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder auf kommunaler und landesweiter Ebene.
Erfahrungsaustausch
Ein einheitliches Vorgehen des Landesverbandes kann nur sichergestellt werden durch einen intensiven Erfahrungsaustausch der Mitglieder. Diese Aufgabe wird durch den Landesverband vor allem gewährleistet durch regelmäßige Verbandsversammlungen und Vorstandssitzungen. Spontan auftretende Problemfelder werden kurfristig behandelt und entsprechende Lösungen entwickelt.
Rechtliche Beratung
Die rechtliche Beratung umfasst aktuelle Gesetzgebungen, Erlasse und Gerichtsurteile. Wir geben unseren Mitgliedern Handlungsempfehlungen zu Fragen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus.
Leben ins Gewässer
Der Gewässerausbau als Aufgabe der Verbände betrifft auch den Rückbau der Gewässer in einen guten ökologischen Zustand. Dieses Ziel wird von der EG-Wasserrahmenrichtlinie ins Auge gefasst und wurde bereits in die Gesetzgebung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen aufgenommen.
Maßnahmen wie die Anlage einer Sekundäraue sollen nicht nur durch das Angebot unterschiedlicher Lebensräume die Artenvielfalt in den Gewässern erhöhen, sondern sind ein wichtiger Baustein für die Vermeidung von Hochwasserschäden.
Rechts sehen Sie libellula depressa, eine Plattbauchlibelle. Diese Pionierart wurde ein halbes Jahr nach Fertigstellung einer Gewässerbaumaßnahme am Meßlingbach im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Meßling- Rindelfortsbach gefunden.
Der Landesverband unterstützt und berät seine Mitglieder bei dieser Aufgabe.
Wasserqualität
Die chemische Qualität in den Fließgewässern soll weiterhin gut bleiben. Renaturierungsmaßnahmen und eine angepasste Unterhaltung wirken als Puffer für stoffliche Einträge. Unsere Mitglieder engangieren sich für ein umweltschonendes Verhalten.
Wassermanagement
Wassermanagement unter Berücksichtigung des Klimawandels bedeutet, Konzepte zu entwickeln für eine nachhaltige, an das Klima angepasste und zielgerichtete Nutzung der Ressource Grundwasser.
Den aufgrund des Klimawandels vorhergesagten klimatischen Veränderungen muss durch ein Bündel an Strategien und Maßnahmen begegnet werden. Nur so ist eine zielgerichtete Anpassung an Dürren und Trockenzeiten möglich, um auch bei zunehmender Entnahme und möglicher rückläufiger Grundwasserneubildung den vielfältigen Nutzungsansprüchen insbesondere an das Grundwasser gerecht zu werden.
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe
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