Das vorläufige Ergebnisprotokoll der 100. Umweltministerkonferenz vom 12.05.2023 in Königswinter liegt vor.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht von Bedeutung waren insbesondere

  1. der Tagesordnungspunkt 27 „Bericht des Bundes zur Nationalen Wasserstrategie“ und
  2. der Tagesordnungspunkt 30 „Verbesserung des Zustandes von Fließgewässern“.

1.
Zum Hintergrund: Mit der Nationalen Wasserstrategie werden erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren wie Landwirtschaft, Naturschutz, Verwaltung und Verkehr, Stadtentwicklung und Industrie gebündelt. Gemeinsam soll dabei daran gearbeitet werden, einen naturnahen Wasserhaushalt wiederherzustellen und die Wasserwirtschaft klimaresilient zu machen. Zentrale Ziele der Nationalen Wasserstrategie sind:

  • Hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser auch für die Zukunft sicherzustellen.
  • Gewässer und Grundwasser sauber werden lassen.
  • Stärkung und Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushaltes.
  • Organisierung der Abwasserentsorgung nach dem Verursacherprinzip.
  • Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur und Wassernutzung an die Folgen der Klimakrise.

https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/binnengewaesser/hintergrund-zur-nationalen-wasserstrategie

Auf der Umweltministerkonferenz wurde übereinstimmend festgestellt, dass das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wichtige, aber nur begrenzt nutzbare Bausteine zur Finanzierung der Nationalen Wasserstrategie sind. Seitens der Umweltministerkonferenz wurde daher an den Bund die Bitte herangetragen, die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie und des zugehörigen Aktionsprogrammes Wasser einschließlich zusätzlicher Förder- und Finanzierungsinstrumente für den Bereich der Wasserwirtschaft zu präzisieren.

2.
Zu dem Zustand von Fließgewässern wurde in der Umweltministerkonferenz festgestellt, dass diese nach wie vor mit Schadstoffen aus punktuellen und diffusen Quellen sowie Sedimenten belastet seien. Dieses verhindere die Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustandes gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland. Auch aus diesem Grunde sei die nunmehr vom Bund auf den Weg gebrachte Nationale Wasserstrategie von besonderer Bedeutung.